1 Vertragsgestaltung
Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und VOSS+PARTNER Institut für Weiterbildung und Trainerausbildung GmbH,
nachfolgend VOSS+PARTNER genannt, über beiderseitig zu erbringende Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu
bedürfen der Schriftform.
2 Leistungen von VOSS+PARTNER
2.1 VOSS+PARTNER erbringt seine Dienstleistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
2.2
Umfang, Form und Thematik der Beratungs- und/oder Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber
und VOSS+PARTNER festgelegt.
2.3 Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern widerspricht der Berufsethik von VOSS+PARTNER und findet nicht statt.
3 Honorare und Kosten
3.1 Das erste Kontaktgespräch durch VOSS+PARTNER ist unentgeltlich. Präsentationen werden in Rechnung gestellt.
3.2 Je angefangenem Tag wird für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem
Kunden oder Dritten zu realisieren sind, ein Honorar vereinbart.
3.3 Für Seminare wird ein Tageshonorar vereinbart.
3.4
Zusätzlich berechnet werden der Einsatz von Sonderleistungen, Co-Trainern, Trainermaterial, Teilnehmerunterlagen,
besonderen Medien u. a.
3.5 Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.
3.6 Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Bei Reisen mit Flugzeug wird Economy-Class, bei der Bahn wird die 1. Klasse
abgerechnet.
3.7 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.7.1 Ausnahme: Preise für Seminare, die über unsere Website gebucht werden, enthalten die gesetzlicher MwSt.
3.8
Das Honorar sowie die entstandenen sonstigen Kosten sind nach Abschluss des Seminars und nach Berechnung durch VOSS+PARTNER
fällig. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
3.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
4 Rechte/Geheimhaltung
4.1
Der Kunde erkennt das Urheberrecht von VOSS+PARTNER an den von diesen erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Konzepte usw.) an.
Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke sowie Mitschnitte auf Ton- oder Videobändern oder ähnlichen
Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von VOSS+PARTNER.
4.2
Sollen Teile des Trainingskonzeptes oder das Trainingskonzept im Ganzen im Rahmen einer Lizenzübernahme auf Trainer des Kunden
übertragen werden, ist VOSS+PARTNER der Auftrag zur Ausbildung und Koordination zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den
konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.
4.3 VOSS+PARTNER verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit
dem Kunden bekannt geworden sind.
5 Rücktritt
5.1
Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch VOSS+PARTNER wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von
VOSS+PARTNER nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist VOSS+PARTNER unter Ausschluss jeglicher
Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.
5.2
Im Falle eines Rücktritts seitens des Kunden gilt: Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Geht die Stornierung mindestens 28
Kalendertage vor dem Termin ein, so entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Stornierung, fällt das vereinbarte Honorar zzgl. bereits
entstandener Aufwendungen an. Bei Durchführung eines Ersatztermins innerhalb der folgenden 6 Monate vergüten wir 50% der
angefallenen Stornokosten.
5.3
Wir behalten uns vor, VOSS+PARTNER-Veranstaltungen wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor
dem geplanten Veranstaltungstermin – bei Onlineveranstaltungen 3 Tage) abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren
werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte
beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.
6 Allgemeine Bedingungen
6.1
Der Kunde informiert VOSS+PARTNER vor und während der vereinbarten Trainingsmaßnahmen über sämtliche Umstände, die für die
Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Kunden benannt.
6.2
Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden
die Bedingungen danach mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten
Zweck entspricht.
6.3 Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.
6.4
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Verträgen und diesen Bedingungen
ist Hamburg.